Stand der AGB: August 2021
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den DCW DevCons GmbH Geschäftsbedingugnen nicht widersprechen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
1. Angebot
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns din der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwüfe, Pläne bzw. Skizzen ist über unser Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der von der DCW DevCons GmbH zu erbringenden Leistungen ist durch die jeweilige Leistungsbeschreibung (Softwarescheine, Wartungsscheine) oder durch eine von den Kunden verfasste Leistungsbeschreibung, die seitens der DCW DevCos GmbH schriftlich akzeptiert wird, festgelegt. Derartige Leistungsbeschreibungen haben eine detaillierte Anführung der von der DCW DevCons GmbH zugesicherten Leistungen, eine genaue Beschreibung der vom dem Kunden erwarteten Fähigkeiten und Eigenschaften der Dienstleistungen/ gelieferten Waren und Servicelevelanforderungen der Leistung zu enthalten.
3. Preise
Sofern in der Leistungsbeschreibung kein Pauschalpreis vereinbart wurde bzw. sofern Leistungen erbracht wurden, die nicht von dem Pauschalentgelt umfasst sind, so wird die Arbeitszeit von der DCW DevCons GmbH nach Zeitaufwand, entsprechend den jeweils geltenden Preislisten verrechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu je 60 Minuten, wobei jede angefangene Arbeitseinheit als volle Arbeitseinheit verrechnet wird. Die reisezeit gilt hierbei als Arbeitszeit, Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die DCW DevCons GmbH ist berechtigt, aufgrund von erhöhten Gestehungskosten, Transportkosten, Steuern und Abgaben oder veränderten Wechselkosten zusätzlich entstehende Kosten auf den Vertragspartner überzuwälzen und aufgrund eines Vertrages verrechnete Servicekosten zu erhöhen. Diese Erhöhung ist schritlich einen Monat im Voraus bekannt zu geben.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
Alle Zahlungen, welche nach Maßgabe der zugrundeliegenden Verträge zu zahlen sind, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung oder Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die zur Verfügung gestelle Ware einschließlich Zubehör innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der gelieferten Ware sowie die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes gerügt werden. Die Mängel sind hierbei detailliert zu spezifizieren.
Mängel an der Ware oder am Zubehör, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach obigen Grundsätzen innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung gerügt werden. Bei Verletung der Untersuchungs- oder Rügepflicht gilt die Ware hinsichtlich der betreffenden Mängel als genehmigt.
Die vertragsgegenständliche Ware gilt als mängelfrei abgenommen, wenn die DCW DevCons GmbH nicht innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.
Gewährleistung und Haftung
Ist eine Mängelrüge berechtigt, so wird die DCW DevCons GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch Verbesserung (Reperatur oder Austausch) beheben. Die Mängelbehebung kann auch durch schriftliche oder telefonische Handelsanweisung an den Kunden über Datenfernübertragung erfolgen. Der Kunde hat in diesen Fällen die Anweisungen der DCW DevCons GmbH umzusetzen.
Die DCW DevCons GmbH haftet für Mängel bis zu einem Gesamtbestrag, der dem vom Kunden für den Vertragsgegenstand bezahlten Entgelt entspricht. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die DCW DevCons GmbH haftet jedenfalls nur begrenzt auf den typischen, bei beiderseitiger Unterzeichnung vorhersehbaren Schaden. Ein Verzugsschaden kann, unbeschadet der Haftung bei Vorsatz nicht geltend gemacht werden. Die überlassene Ware gilt als frei von Sachmängeln, wenn sie bei Einsatz in der angegebenen Hard- und Softwareumgebung jene Funktionen aufweist, die in der bei Lieferung gültigen Dokumentation beschrieben sind. Die DCW DevCons GmbH übernimmt im Rahmen der Nutzungsüberlassung insbesondere dafür keine Gewähr, dass die Ware speziellen Anforderungen des Kinden nachkommt bzw. in der vom Kunden vorgesehenen Systemumgebung lauffähig ist, sofern diese nicht mit der in der Dokumentation ausdrücklich angegebenen Systemumgebung übereinstimmt.
Die Gewährleistungsfrist endet 6 Monate nach Übernahme der Ware.
Im FAlle eines Mangels muss der Kunde unter Setzung einer angemessenen Behebungsfrist die Beseitigung des Mangels beantragen. Hierbei ist der Mangel detailliert zu beschreiben. Der Kunde wird der DCW DevCons GmbH in zumutbaren Umfang und ohne Berechnung bei der Mängelbehebung unterstützen. Hierzu werden insbesondere alle Daten, Informationen und Dateien zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um den jeweiligen Mangel zu bearbeiten. Der Kunde wird ferner sämtliche Einrichtungen zu Verfügung stellen, damit die DCW DevCons GmbH im Rahmen der Fernwartung auf die mangelhaft arbeitende Software und die jeweilige Systemumgeung zugreifen kann. Nach zweimaliger nicht vertragsgemäßer Mängelbehebung kann der Kunde unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Gewährleistungsansprüche sind insbesonder ausgeschlossen bei
- Verstößen des Kunden gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Schuldhaftem Unterlassen von Update-Installationen
- nicht entsprechend der Vereinbarung bestehender Systemumgebung
- schuldhaftem Unterlassen von Fehlerbehebungen
Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass ein Mangel nicht von der DCW DevCons GmbH zu vertreten ist, so ist diese berechtigt, die von ihr in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen nach den jeweils gültigen Listenpreisen zu verrechnen.
5. Vertragsbeendigung
Der Kunde ist nach der Beendigung des Vertrages verpflichtet, sämtliche Waren, sowie zugehörige Unterlagen und Dokumentationen zu übergeben bzw. zu vernichten und hat dies der DCW DevCons GmbH spätestens 14 Tage nach der Beendigung mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, sicht Kopien zurückzubehalten.
6. Geistiges Eigentum
Alle Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den Programmen, den Fremdprodukten, der Dokumentation, Zubehör sowie den von der DCW DevCons GmbH erbrachten sonstigen Leistungen bleiben DCW DevCons und deren Lieferanten und Lizenzgebern ebenso vorbehalten, wie sämtliche Rechte an Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen. Der Kunde erwirbt an den Waren, den Fremdprodukten sowie der Dokumentation nur die im jeweiligen Vertrag beschriebenen Nutzungsbefugnisse. Ohne schriftliche Genehmigung der DCW DevCons darf der Kunde Nutzungsrechte an dem geistigen Eigentume nicht an Dritte weitergeben.
Unterbreitet der Kunde der DCW DevCons Vorschläge für neue Funktionen oder Leistungsverbesserungen, die die DCW DevCons dann in seine Programme übernimmt, so erwirbt die DCW DevCons an diesen Funktionen und Leistungsverbesserungen untentgeltlich das ausschließliche Recht der unbeschränkten Nutzung und Verwertung, ohne dass hierdurch eine Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen auftritt.
Dem Kunden ist es untersagt, Merkamle, die der Erkenntlichmachung der Urheberschaft oder der Verhinderung der Herstellung von Raubkopien dienen, zu entfernen.
7. Vertraulichkeit
DCW DevCons und der Kunde verpflichten sich alle vertraulichen Informationen über den Vertragspartner, die bei der ERfüllung des Vertrages bekannt werden, auch über dessen Beendigung hinaus streng geheim zu halten. Darüber hinaus ist die DCW DevCons jedoch berechtigt, an ihre Lizenzgeber Endbenutzerdaten weiterzugeben und diese jeweils auf den neuesten Stand zu bringen, insbesondere Namen und Adresse, Geschäftsfelder, Größe, Hardware und damit zusammenhängende Informationen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde garantiert, dass
- durch die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten durch die DCW DevCons nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird
- alle an die DCW DevCons übermittelten Informationen, Materialien, Daten und Dokumentationen vollständig und richtig sind
- der Kunde alle vorvertraglichen Empfehlungen der DCW DevCons, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, beachtet hat.
Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Systemumgebung und der von der DCW DevCons gelieferten Waren zu treffen, sodass dadurch Schäden und Störungen vermieden werden können (Virenschutzprogramme, Firewalls, etc.); laufend die nötigen Sicherheitskopien zu erstellen und zu warten; effektive Zugriffsbeschränkungen und Datensicherheitskontrollen innerhalb der Systemumgebung zu installieren und der DCW DevCons alle für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendigen Inforamtionen vollständig und ehest möglich zu erteilen.
9. Abretung/Aufrechnung
Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber Forderungen der DCW DevCons ist nur zulässig, sofern diese Forderungen seitens der DCW DevCons ausdrücklich anerkannt werden bzw. rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Ansprüche des Kunden gegenüber der DCW DevCons dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
10. Verzicht
Jeder Verzicht auf ein eingeräumtes Recht oder auf die Geltendmachung von Rechten wegen Vertragsverletzung durch die DCW DevCons bedarf der Schriftform.
11. Mitteilungen
Mitteilungen, die nach einem abgeschlossenen Vertrag bzw. auf der Basis von Bestellungen erforderlich sind, bedürfen der Schriftform und sind, vorbehaltlich einer ebenfalls schriftlich bekanntgegebenen Änderung, an die im Vertrag angegebenen Adressen zu senden.
12. Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen eines geschossenen Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn sie unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die Abwandlung der vorliegenden Bedingungen erfolgen. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag enthaltene Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das Konsumentenschutzgesetz, nichtig oder unwirksam sein, oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände velieren oder eine von beiden Parteien einvernehmlich festgestellte Vertragslücke bestehen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag wird in einem solchen Fall durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung ergänzt.
14. Rechtsfall und Gerichtsstand
Auf Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der ereinten Nationen über den internationelen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist A-5020 Salzburg.